Bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall in Innenräumen kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Dies erfordert in vielen Fällen den Einsatz eines qualifizierten Sachverständigen, eines spezialisierten Fachgutachters.
In den letzten 30 Jahren wurden von unserem Büro ca. 2.000 Gutachten für die verschiedenen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte erstattet.
Beratung - Gutachten - Beweissicherung
Der kostengünstigste Weg zur außergerichtlichen Beilegung von Bau- und Mietstreitigkeiten
Will man einzelne Streitpunkte im Rahmen der Abwicklung eines Bauvorhabens oder Konflikte zwischen Mieter und Vermieter ohne Zuhilfenahme der staatlichen Gerichte klären, so bietet sich die Einholung eines Schiedsgutachtens an.

Die langjährige Erfahrung des Autors mit so gelagerten Fällen zeigt, dass in den meisten Fällen weder Mieter noch Vermieter gänzlich richtig liegen. Sehr oft sind Schimmelpilzschäden sowohl auf Schwachstellen der Bausubstanz als auch auf fehlerhaftes Nutzerverhalten zurück zu führen. Die Auseinandersetzung endet mehr oder weniger mit einem Patt, der Rechtsstreit führt für keine Partei zum gewünschten Ergebnis.
Sinnvoller ist es, frühzeitig Spezialisten zu Rate zu ziehen, die die Gefährdung einschätzen und die Ursachen klären können. Durch zutreffende Analyse des Sachverhaltes von Beginn an können oftmals Aspekte eingebracht werden, die beide Parteien zu mehr Verständnis und Einsicht bewegen und so die Lawine gerichtlicher Auseinandersetzungen verhindern können. Selbstredend kann es all dies nicht zum Nulltarif geben. Jedoch wird bei näherer Betrachtung schnell deutlich, dass die hier ausgelösten Kosten nur einen Bruchteil der Rechtsverfolgungskosten vieler gerichtlicher Verfahren betragen.
Der größte Vorteil besteht jedoch darin, dass die Schäden deutlich zügiger beseitigt und die potentielle Gefahr abgewendet werden kann.
Weitere Einzelheiten bzw. das ausführliche Merkblatt können Sie unter Kontakt anfordern.